Mittwoch, 31. August 2016

Ameisen in der Wohnung

...rechtfertigen nicht in jedem Fall eine Mietminderung. Zuerst muss der Mieter versuchen, auf eigene Kosten, dem Ameisenbefall Herr zu werden. Wird die Ameisenplage größer und nur ein eingeschränktes Wohnen möglich  und  der Mieter ist nicht der Verursacher, darf dieser die Miete kürzen und der Vermieter muss die weiter anfallenden Kosten tragen. Erst wenn die  Ameisenplage sehr groß wird, kann der Vermieter die regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Kammerjäger auf die Betriebskostenrechnung setzen.
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Ameisen_in_der_Wohnung_berechtigen_nicht_immer_zur_Mietminderung.d2995.html
Glücksbringer bild 5

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen