...rechtfertigen nicht in jedem Fall eine Mietminderung. Zuerst muss der Mieter versuchen, auf eigene Kosten, dem Ameisenbefall Herr zu werden. Wird die Ameisenplage größer und nur ein eingeschränktes Wohnen möglich und der Mieter ist nicht der Verursacher, darf dieser die Miete kürzen und der Vermieter muss die weiter anfallenden Kosten tragen. Erst wenn die Ameisenplage sehr groß wird, kann der Vermieter die regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Kammerjäger auf die Betriebskostenrechnung setzen.
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Ameisen_in_der_Wohnung_berechtigen_nicht_immer_zur_Mietminderung.d2995.html
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