Dienstag, 26. April 2016

Vermietung an Asylbewerber

Ein Eigentümer darf seine Wohnung an Asylbewerber vermieten - und die anderen Eigentümer können auch mit einer einstweiligen Verfügung nicht dagegen vorgehen. Das Landgericht München I hat so entschieden, weil keine Eilbedürftigkeit  vorliegt. Nachdem die anderen Eigentümer gegen diese Entscheidung bis vors Landgericht gingen, müssen sie die Vermietung einer 80 m² an 11 Asylbewerber tolerieren, weil auch das Landgericht nicht gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sprach.
.http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Muenchen-I_1-T-1716415_Vermietung-einer-Eigentumswohnung-an-Asylbewerber-kann-grundsaetzlich-nicht-durch-einstweilige-Verfuegung-unterbunden-werden.news22517.htm
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