Montag, 25. April 2016

Ausschütteln von Teppichen und Decken



Ja, ja, auch so ein Thema wird heutzutage vor Gerichten behandelt. Dabei kann dieses Vorgehen  nur durch eine Hausordnung geregelt sein. Denn der Vermieter hat keine weitere Handhabe gegen dieses Handeln. Der Mieter müsse sich nur vergewissern, das sich in der Decke oder Teppich keine             Gegenstände befinden, die nach unten fallen können oder gar andere Personen verletzen können.       


gbpics Montag

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