Dienstag, 13. Oktober 2015

WEG: hier Aufstellen eines Gartenhauses

Ein Gartenhaus darf in der Regel nur mit Genehmigung der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft auf einer Sonder­nutzungs­fläche aufgestellt werden. Dies hat das Amtsgericht München entschieden. Weiterlesen und Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_483-C-222514-WEG_Aufstellen-von-Gartenhaus-und-Terrasse-ist-eine-bauliche-Veraenderung-im-Sinne-des-Wohnungseigentumsgesetzes.news21710.htm

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