Mittwoch, 21. Oktober 2015

Neues Mietrecht ab 1. November 2015

Ohne Schein vom Vermieter dürfen Sie künftig nicht mehr umziehen


Wenn Sie ab November 2015 umziehen, müssen Sie eine Bescheinigung des Vermieters, die  den Ein-und Auszug dokumentiert beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorlegen.
Quelle und weiterlesen:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/aenderung-zum-1-november-ohne-diesen-schein-duerfen-sie-kuenftig-nicht-mehr-umziehen_id_5025920.html?utm_source=other&utm_medium=social&utm_campaign=other-huffpost&fbc=other-huffpost&ts=201510210922

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