Mittwoch, 12. August 2015

Nachträglicher Einbau eines Aufzuges

Wird im Rahmen einer Modernisierungs­maßnahme ein Fahrstuhl in einem Wohnhaus eingebaut und verkürzt sich dadurch der Flur einer fast 134 qm großen Wohnung um 1,60 m, so haben die Mieter dies zu dulden. Eine unzumutbare Härte liegt darin nämlich nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Quelle: www.kostenlose-Urteile.de

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