Dienstag, 16. Januar 2018

Nicht umlagefähige Betriebskosten für Mieter

... sind Baumfällarbeiten. So entschied das Amtsgericht in Köln und begründete sein Urteil damit, dass Baumfällarbeiten Sonderaufwändungen seien, die nicht in den Rahmen der Kosten für die allgemeinen Gartenpflegearbeiten fallen.
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_220-C-33216_Kosten-von-Baumfaellarbeiten-nicht-als-Betriebskosten-auf-Wohnungsmieter-umlegbar.news25313.html
Wetter bild 6

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