... sind Baumfällarbeiten. So entschied das Amtsgericht in Köln und begründete sein Urteil damit, dass Baumfällarbeiten Sonderaufwändungen seien, die nicht in den Rahmen der Kosten für die allgemeinen Gartenpflegearbeiten fallen.
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Koeln_220-C-33216_Kosten-von-Baumfaellarbeiten-nicht-als-Betriebskosten-auf-Wohnungsmieter-umlegbar.news25313.html
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