Wenn Heizkörper und Öfen nicht warm werden, muss der Vermieter sofort informiert werden. Ist der Vermieter nicht erreichbar, kann der Mieter eine Heizungsfirma beauftragen, den Schaden zu beheben und darf die Kosten dann in den Folgemonaten von der Miete abziehen, falls der Vermieter die Rechnung nicht sofort begleicht.
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Heizung_defekt_Ihre_Rechte_als_Mieter.d331.html
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