Mittwoch, 12. Juli 2017

Sommerthema: Nr .2

Gehören Fensteraussenbänke und Spritzschutzbereiche am Haus zur Mietsache? Darf man dort Blumen und Pflanztröge hinstellen?
Nur, wenn die Blumenkästen keine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Fensterbretter darstellen, darf man sie aufstellen.
Hier nachzulesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Lichtenberg_14-C-38405_Abstellen-von-Pflanzen-und-Pflanzentroegen-auf-Fensteraussenbaenken-sowie-im-Spritzschutzbereich-unzulaessig.news24391.htm

Sommer bild 2

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