Nur, wenn die Blumenkästen keine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Fensterbretter darstellen, darf man sie aufstellen.
Hier nachzulesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Lichtenberg_14-C-38405_Abstellen-von-Pflanzen-und-Pflanzentroegen-auf-Fensteraussenbaenken-sowie-im-Spritzschutzbereich-unzulaessig.news24391.htm

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