Montag, 12. Juni 2017

Kosten für die Entfernung eines Wespennests

Diese Frage wird schnell beantwortet: Da die Kosten für die Beseitigung eines Bienen- oder Wespennests keine dauerhaften, sondern einmalige Kosten darstellen, dürfen sie nicht auf die Betriebskosten der Wohnung umgelegt werden. Der Eigentümer muss sie selbst tragen

Sommer bild 2

http://www.refrago.de/Koennen_die_Kosten_der_Beseitigung_eines_Bienennestes_oder_Wespennestes_als_Betriebskosten_auf_die_Mieter_umgelegt_werden.frage123.html

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