Muss nicht aber sehr sinnvoll, so würden wir die gesetzlich leider ungeregelte Situation beschreiben.
Im Arbeitsrecht ist es Vorschrift, dass "Lichttaster gut erkennbar und leicht zugänglich sein müssen", vor allen Dingen in Treppenhäusern und Aufenthaltsräumen.
Da der Nachbau relativ einfach ist, und die Stromkosten im Milliwatt-Bereich liegen, ist es durchaus sinnvoll, Lichtschalter in Treppenhäusern erkennbar zu machen. Damit man nicht versehentlich den Nachbarn bei nebeneinander liegenden Schaltern raus klingelt,
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