Donnerstag, 5. Januar 2017

2017: So viele Änderungen...

Das Jahr ist nur ein paar Stunden alt, doch die Änderungen, die es mit sich bringt sind an einigen Stellen gravierend.

Ein Beispiel: Rauchmelder - Pflicht 

Sowohl Altbauten als auch Neubauten in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland müssen dann mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Wichtig: Eigentümer und Vermieter, die der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nicht nachkommen, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern gefährden unter Umständen auch den Schutz ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Hier eine gut übersichtliche Aufstellung aller gesetzlichen Änderungen ab 2017:
https://www.welt.de/finanzen/article160735226/Frohes-neues-Jahr-Das-wird-2017-alles-besser.html

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