Seiten
Startseite
Wichtige Informationen
Aktuelle Urteile Immobilien
Dies und Das
Leistungen
Mittwoch, 19. Oktober 2016
Thema Nr.: 2 Schirmständer im Hausflur erlaubt?
Schirmständer sind nur im Treppenhaus kleinerer Wohnanlagen erlaubt, wenn alle Bewohner ihn benutzen dürfen.
Sonst gehört er grundsätzlich in die Wohnung.
Er stellt im Ernstfall eine Falle da, über die man stolpern und sich verletzen kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen