Mittwoch, 16. September 2015

Darf ein Mieter seine Wände streichen, wie er will?

Die Wohnung ist für viele Menschen der Lebensmittelpunkt. Hier fühlen sie sich heimisch und können ihrer Persönlichkeit freien Lauf lassen. Es ist daher anerkannt, dass der Mieter einer Wohnung diese einrichten darf, wie es ihm beliebt. Doch schließt dies auch die Wandfarbe mit ein? Darf ein Mieter seine Wohnung so streichen, wie er möchte oder gibt es Grenzen?
Quelle und weiterlesen auf: http://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Farbige_Waende_Darf_ein_Mieter_seine_Wohnung_streichen_wie_er_will.d1070.html

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