Hat ein Energiedienstleister die Heiz- und Warmwasserkosten einer
Wohnanlage fehlerhaft abgerechnet, so steht dem Vermieter ein
Schadenersatzanspruch zu .Weiterlesen hier auf www.kostenlose-urteile.de
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_22-O-18712_Vermieter-kann-von-Energiedienstleister-Schadenersatz-wegen-fehlerhafter-Abrechnungen-der-Heiz-und-Warmwasserkosten-verlangen.news21288.html
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