Montag, 1. Juni 2015

Mietrecht: www.Kostenlose-Urteile.de berichtet:

Muss ein Vermieter im Rahmen seiner Instand­setzungs­pflicht den Fußboden eines Wohnzimmers austauschen, ist er zudem verpflichtet das Wohnzimmer leer und wieder einzuräumen. Die Räumarbeiten müssen nicht vom Mieter ausgeführt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter aus gesundheitlichen Gründen zu solchen Arbeiten nicht in der Lage ist. Dies hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden.
Weiterlesen und informieren auf  http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Wuppertal_93-C-21187_Mieter-muss-wegen-Instandsetzungsarbeiten-des-Vermieters-nicht-Wohnzimmer-leerraeumen.news21055.html

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