Freitag, 20. März 2015

Der BGH hat zum Mietrecht geurteilt:

Wenn Mieter eine Wohnung unrenoviert übernehmen, dürfen sie nicht zu Schönheits­reparaturen verpflichtet werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind ungültig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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