Einschneidende Veränderungen gibt es 2015 bei Pflichtverletzungen von Vermietern und Maklern im Umgang mit dem Energieausweis. Seit 2008 müssen Eigentümer einen Energieausweis besitzen. Mit Hilfe des Energieausweises sollen sich potenzielle Kauf-
und Mietinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Bild über
den energetischen Standard machen und dadurch verschiedene Objekte
vergleichen können. Vor der Rechtskraft der Energie-Einsparverordnung
(EnEV) 2014 am 1. Mai 2014 war die Vorlage des Energieausweises
freiwillig. Da das aber häufig nicht beachtet wurde, hat der Gesetzgeber
die Vorlage verschärft.
Quelle und weitere nähergehende Informationen gibt es hier: http://www.anwaltsregister.de/Gesetzesaenderungen
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