Die Index-Miete wird vom Statischen Bundesamt alljährlich bestimmt. Zugrundegelegt werden die Lebenshaltungskosten aller bundesdeutschen Haushalte innerhalb eines Jahres.
Die Index-Miete ist für ein Jahr festgeschrieben und darf nicht verändert werden. Die Anpassung bedarf der schriftlichen Form und braucht keine Zustimmung des Mieters. Der Vermieter muss schriftlich darlegen, wie sich der neue Betrag errechnet. Informieren Sie sich hier über die Vor- und Nachteiles dieser Mietvertragsform.
http://www.refrago.de/Indexmietvertrag_Was_ist_eine_Indexmiete.frage387.html
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