Dienstag, 8. März 2016

Rauchmelder: Die Frist endet 12/2016


Nach den Bestimmungen der EU endet die Übergangsfrist für die Anbringung von Rauchmeldern in den Wohnungen zum Ende diesen Jahres. Das heißt, dass die Pflicht darin besteht, Rauchmelder in allen Wohnungen, Treppenhäusern, Geschäftsräumen etc. zu installieren oder installiert zu haben.
Dabei ist es egal, ob der Rauchmelder gebohrt oder geklebt installiert ist, nur der Untergrund muss es zulassen.
Hier noch einmal zum Nachlesen die Bestimmungen:
http://www.rauchmeldertest.net/rauchmelder-anbringen/
Guten Morgen bild 4

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