Ohne Einverständnis darf der Vermieter keinen Schlüssel für die Mietsache behalten - auch nicht für den Notfall. Siehe hierzu die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle von 2006: http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Celle_13-U-18206_Vermieter-muss-Mieter-alle-Schluessel-uebergeben.news4363.htm
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen