Donnerstag, 27. Juli 2017

Sommerthema: Hundegebell

Es ist Sommer, die Balkontüren und Fenster sind meistens geöffnet und es ist ein herrlicher Tag, wenn, ja, wenn nicht das störende Gebell eines Hundes zu hören wäre. 
Ständiges Bellen muss man nicht tolerieren und der Mieter muss zur Vermeidung des Gebells herangezogen werden. Sollte er das Tier nicht in den Griff bekommen, kann ihm sogar gekündigt werden. 
Hunde bild 1


Hier weiter zu lesen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Hundegebell_Mieter_muss_Laermbelaestigung_durch_seinen_Hund_vermeiden.d4350.html


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