Dienstag, 18. Juli 2017

Sommerthema: Bäume an Grundstücksgrenzen

Jedes Bundesland hat andere Richtlinien für Baumbestand an Grundstücksgrenzen, hier sind die geltenden Bestimmungen für NRW:

  • stark wachsenden Bäume 4,00 m
  • übrige Bäume 2,00 m
  • stark wachsenden Ziersträucher 1,00 m
  • übrige Ziersträucher 0,50 m
  • und es werden die stark wachsenden Bäume auch genau festgelegt und das gibt es hier zum Nachlesen:
https://www.nachbarrecht.com/pdf/nachbarrechtsgesetz-nordrhein-westfalen.html


Sommer bild 2

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