- stark wachsenden Bäume 4,00 m
- übrige Bäume 2,00 m
- stark wachsenden Ziersträucher 1,00 m
- übrige Ziersträucher 0,50 m
- und es werden die stark wachsenden Bäume auch genau festgelegt und das gibt es hier zum Nachlesen:
https://www.nachbarrecht.com/pdf/nachbarrechtsgesetz-nordrhein-westfalen.html
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