Der Gesetzgeber billigt dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von 3 bis 6 Monaten zu, damit alle End-Abrechnungen erstellt werden können.
Montag, 9. Mai 2016
Rückzahlung der Mietkaution
In Zeiten hoher Mietnebenkosten (sogenannte 3. Miete) ist es üblich für die Zeit der Übernahme einer Wohnung dem Vermieter eine Kaution zu hinterlegen, damit dessen Forderungen - sei es durch Beschädigungen oder eben den Nebenkosten für Heizung, Wasser und Müllabfuhr - nach der Beendigung des Mietvertrages abgegolten werden. Kommt es nun dazu, so muss die Kaution zurückerstattet werden.
Der Gesetzgeber billigt dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von 3 bis 6 Monaten zu, damit alle End-Abrechnungen erstellt werden können.
Der Gesetzgeber billigt dem Vermieter eine Rückzahlungsfrist von 3 bis 6 Monaten zu, damit alle End-Abrechnungen erstellt werden können.
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