Mittwoch, 18. Mai 2016

Die Grundsteuerhebebeträge der Stadt Duisburg

Drei Duisburger Bürger klagten vor dem  Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die von der Stadt Duisburg beschlossene Erhöhung der  Beträge für die Grundsteuer ab dem Jahr 2015. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Stadt die Beiträge rechtmäßigerweise erhöhen kann.
Hier nachzulesen: http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Duesseldorf_5-K-630155-K-80215-und-5-K-80415_Grundsteuerhebesaetze-der-Stadt-Duisburg-rechtmaessig.news22606.htm
Guten Morgen bild 4

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