Donnerstag, 28. April 2016

...und plötzlich wird es wieder kalt


kalt

Darf der Vermieter bei Wintereinbruch im Frühling die Heizung herunterfahren, weil er Energie sparen will? Nein, er darf es nicht. Er muss auch bei Kälteeinbrüchen eine Temperatur von 20 °in den Räumen erreichen  (zwischen 6.00 Uhr und 24.00 Uhr), erst danach darf er die Temperatur drosseln, wobei aber auch hier zu diesen Zeiten noch 18 ° erreicht werden müssen.
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Kaelteeinbruch_im_Fruehling_-_Vermieter_darf_Heizungsanlage_nicht_zu_frueh_abstellen.d2405.html

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