Darf der Vermieter bei Wintereinbruch im Frühling die Heizung herunterfahren, weil er Energie sparen will? Nein, er darf es nicht. Er muss auch bei Kälteeinbrüchen eine Temperatur von 20 °in den Räumen erreichen (zwischen 6.00 Uhr und 24.00 Uhr), erst danach darf er die Temperatur drosseln, wobei aber auch hier zu diesen Zeiten noch 18 ° erreicht werden müssen.
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Kaelteeinbruch_im_Fruehling_-_Vermieter_darf_Heizungsanlage_nicht_zu_frueh_abstellen.d2405.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen