Das Gericht entschied, dass Mietrückstände vollständig ausgeglichen werden müssen.
Ein leidiges Thema, das nun aber vor dem Kammergericht Berlin geklärt worden ist. Es hilft auch keine Teilzahlung des Betrages, sondern der Rückstand muss voll und ganz ausgeglichen sein, sonst kann der Vermieter sein Kündigungsrecht nutzen.
Weiterlessen und Quelle:
http://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Gericht_Mietrueckstand_muss_vollstaendig_ausgeglichen_werden.d2352.html
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