Donnerstag, 1. Oktober 2015

Wenn der Rauchmelder in der Wohnung

mit der Feuerwehr verbunden ist, dann haftet der Mieter für die Kosten für den Feuerwehreinsatz.
Quelle und nachlesen auf:http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-11-S-15314_Rauchwarnmelder-beim-Kochen-ausgeloest-Mieter-haftet-fuer-Feuerwehreinsatz.news21658.htm

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