Ohne Schein vom Vermieter dürfen Sie künftig nicht mehr umziehen
Wenn Sie ab November 2015 umziehen, müssen Sie eine Bescheinigung des Vermieters, die den Ein-und Auszug dokumentiert beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorlegen.
Quelle und weiterlesen:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/aenderung-zum-1-november-ohne-diesen-schein-duerfen-sie-kuenftig-nicht-mehr-umziehen_id_5025920.html?utm_source=other&utm_medium=social&utm_campaign=other-huffpost&fbc=other-huffpost&ts=201510210922
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