Wohnungseigentümergemeinschaft muss keine Vergütung für Weiterübertragung von Satelliten-Programmen über Gemeinschaftsantenne zahlen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Vergütung für die Weiterübertragung der über die Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage per Satellit empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale durch ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer schuldet.
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_I-ZR-22814_Wohnungseigentuemergemeinschaft-muss-keine-Verguetung-fuer-Weiteruebertragung-von-Satelliten-Programmen-ueber-Gemeinschaftsantenne-zahlen.news21610.htm
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