Wir wollen unsere Leser aus Duisburg noch einmal daran erinnern, dass die WBD (Duisburger Wirtschaftsbetriebe) im Frühjahr dieses Jahres vor dem Münsteraner Oberlandesgericht einen Prozess verloren haben. In diesem Prozess ging es um die erhobenen Gebühren für die Abfallentsorgung für die Jahre 2012 und 2013. In der online Ausgabe der WAZ werden nur geringe Erstattungsgebühren pro Haushalt prognostiziert, aber man sollte doch die entsprechenden Bescheide anfechten. Viel Glück!
Artikel auf http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/muellgebuehren-in-duisburg-rueckzahlung-fuer-alle-id10616414.html
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