Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Viele_Betriebskostenabrechnungen_sind_falsch_Worauf_bei_der_Nebenkostenabrechnung_zu_achten_ist.d1017.html
Donnerstag, 7. September 2017
Fristen für Betriebskostenabrechnung
Der Vermieter muss einmal jährlich die Betriebskostenabrechnung erstellen. Für die Fristen gibt es bestimmte gesetzliche Bestimmungen. Das heißt: innerhalb eines Jahres muss die Abrechnung dem Mieter vorliegen. Viele Nebenkostenabrechnungen sind falsch und bedürfen einer Überprüfung.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Viele_Betriebskostenabrechnungen_sind_falsch_Worauf_bei_der_Nebenkostenabrechnung_zu_achten_ist.d1017.html
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Viele_Betriebskostenabrechnungen_sind_falsch_Worauf_bei_der_Nebenkostenabrechnung_zu_achten_ist.d1017.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen