Anders sieht es dagegen mit Schuhen auf der Fußmatte aus. Sind sie nass und verdreckt dürfen sie dort bleiben, sollten aber später in die Wohnung geholt werden, denn generell gehören Schuhe nicht ins Treppenhaus. (OLG Hamm, AZ..: 15 Wx 168/88)
Montag, 24. Oktober 2016
Thema Nr:: 3 Hausflur: Fußmatte erlaubt?
Der Deutsche Mieterbund sagt dazu, dass Fußmatten vor der Wohnungstür erlaubt seien. Einwände dagegen seien fruchtlos; sie behinderten weder den Fluchtweg, noch die Reinigung des Treppenhauses.
Anders sieht es dagegen mit Schuhen auf der Fußmatte aus. Sind sie nass und verdreckt dürfen sie dort bleiben, sollten aber später in die Wohnung geholt werden, denn generell gehören Schuhe nicht ins Treppenhaus. (OLG Hamm, AZ..: 15 Wx 168/88)
Anders sieht es dagegen mit Schuhen auf der Fußmatte aus. Sind sie nass und verdreckt dürfen sie dort bleiben, sollten aber später in die Wohnung geholt werden, denn generell gehören Schuhe nicht ins Treppenhaus. (OLG Hamm, AZ..: 15 Wx 168/88)
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