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Dienstag, 20. September 2016
Das Anlocken von Tauben und Möwen auf dem Balkon
...ist schlichtweg verboten. Das Entschied das Amtsgericht München und ist hier nachzulesen:http://kostenlose-urteile.de/AG-Muenchen_485-C-597715-WEG_Anlocken-und-Fuettern-von-Tauben-auf-dem-Balkon-unzulaessig.news23172.htmist hier nachzulesen:
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