Wenn der Vermieter die Beträge für "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" bei der Nebenkostenabrechnung in einer Summe als "städtische Abgaben" zusammenfasst, dann ist dies formell fehlerhaft.So geschehen in einem Fall, der vor dem Amtsgericht Aachen verhandelt wurde. Dem Vermieter steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu. Bitte weiterlesen: http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Aachen_115-C-44815_Unzulaessige-Zusammenfassung-der-Positionen-Grundsteuer-und-Strassenreinigung-als-staedtische-Abgaben-in-Betriebskostenabrechnung.news22689.html
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