Anleinzwang für Katzen und Hunde in einer Wohnanlage kann durch Wohnungs-eigentümer mehrheitlich beschlossen werden.Die Wohnungseigentümerin habe sich nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts nicht auf einen Vertrauensschutz berufen können. Denn tierhaltende Wohnungseigentümer müssen damit rechnen, dass das freie Herumlaufen untersagt werde.
Quelle::
http://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-Oberstes-Landesgericht_2Z-BR-9904_Anleinzwang-fuer-Katzen-und-Hunde-in-einer-Wohnanlage-kann-durch-Wohnungseigentuemer-mehrheitlich-beschlossen-werden.news21841.htmeigentümer mehrheitlich beschlossen werden
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