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Donnerstag, 17. September 2015

Pflanzenbeseitigung dient der Instandhaltung der Mietsache

Kosten zur Beseitigung von Pflanzen können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden

Bitte weiterlesen und die Quelle ist zu finden:
http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Nordhorn_3-C-150506_Kosten-zur-Beseitigung-von-Pflanzen-koennen-nicht-als-Betriebskosten-auf-die-Mieter-umgelegt-werden.news21581.htm

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