Wird im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme ein Fahrstuhl in einem
Wohnhaus eingebaut und verkürzt sich dadurch der Flur einer fast 134 qm
großen Wohnung um 1,60 m, so haben die
Mieter
dies zu dulden. Eine unzumutbare Härte liegt darin nämlich nicht. Dies
geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Quelle: www.kostenlose-Urteile.de
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