Donnerstag, 16. Juli 2015

Der BGH hat geurteilt

BGH: Mehrheitlich durch Wohnungseigentümer beschlossene Erlaubnis mit Hunden auf Rasenfläche zu spielen stellt ordnungsgemäßenGebrauch dar.

Pflicht zum Anleinen muss nicht mitgeregelt werden - weiterlesen und Quelle:   http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-16314_BGH-Mehrheitlich-durch-Wohnungseigentuemer-beschlossene-Erlaubnis-mit-Hunden-auf-Rasenflaeche-zu-spielen-stellt-ordnungsgemaessen-Gebrauch-dar.news21303.html

 

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