Bisher mussten Mieter bei der Wohnungssuche den eingeschalteten Makler bezahlen. Mit dem heutigen Tag und der Novellierung des Mietrechts ist das anders geworden. Fraglich ist, ob die Wohnugssuchenden davon profitieren werden. WICHTIG: Dieses Gesetz gilt NUR für die Vermittlung von MIETOBJEKTEN, nicht für den Verkauf von Eigentum.
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