Donnerstag, 26. Oktober 2017
Verschiebung der Müllabfuhr
Aufgrund der zwei aufeinanderfolgenden Feiertage in der nächsten Woche verschiebt sich die Abfuhr der Hausmülltonne. Die Montagsbezirke werden bereits am Samstag abgeholt. und die Dienstagsbezirke deshalb schon am Montag. Nach den Feiertagen (31.10. und 1. 11.2017) werden die jeweiligen Bezirke einen Tag später abgeholt, so dass die Freitagsbezirke am Samstag bedient werden.
Dienstag, 24. Oktober 2017
Was tun, wenn die Heizung ausfällt?
Wenn Heizkörper und Öfen nicht warm werden, muss der Vermieter sofort informiert werden. Ist der Vermieter nicht erreichbar, kann der Mieter eine Heizungsfirma beauftragen, den Schaden zu beheben und darf die Kosten dann in den Folgemonaten von der Miete abziehen, falls der Vermieter die Rechnung nicht sofort begleicht.
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Heizung_defekt_Ihre_Rechte_als_Mieter.d331.html
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Heizung_defekt_Ihre_Rechte_als_Mieter.d331.html
Montag, 16. Oktober 2017
Der "letzte" Rasenschnitt im Jahr
Es ist Mitte Oktober, der Herbst ist da und gibt sich als "goldener Oktober " noch mal wettermäßig alle Mühe. Die Temperaturen sind angenehm um die 18 Grad und ....der Rasen wächst. Ja, der Rasen wächst noch, weil es so schön warm ist. Erst wenn die Nächte zu kalt werden, beginnt der Rasen seinen Winterschlaf und das kann durchaus im November der Fall sein.
Der letzte Schnitt sollte also mit Bedacht gewählt werden, denn zu nass ist auch nicht richtig. Der Rasen sollte dabei kürzer als sonst üblich abgemäht werden und das Gras sollte nicht liegen gelassen werden. Darunter könnten sich im Winter Pilze und Krankheiten ausbreiten.
Der letzte Schnitt sollte also mit Bedacht gewählt werden, denn zu nass ist auch nicht richtig. Der Rasen sollte dabei kürzer als sonst üblich abgemäht werden und das Gras sollte nicht liegen gelassen werden. Darunter könnten sich im Winter Pilze und Krankheiten ausbreiten.
Montag, 2. Oktober 2017
Neuerungen im Oktober 2017
Der Oktober kommt wieder mit vielen Änderungen und Neuregelungen daher, die hier aufgelistet sind:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-im-oktober-2017-neue-gesetze-und-regelungen/150/3094/358861
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen-im-oktober-2017-neue-gesetze-und-regelungen/150/3094/358861
Donnerstag, 28. September 2017
Alles unter Kontrolle
Als Hausmeister-Service nehmen wir die Kontrolle der elektrischen Anlagen im und um das Gebäude herum sehr ernst. Der Herbst ist da und die dunkle Jahreszeit beginnt. Da müssen alle Lampen und Tore etc funktionieren. Auch die Heizungsanlagen bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit. Wir sorgen mit regelmäßigen Kontrollgängen dafür, dass alles funktioniert , damit Sie sicher durch diese Jahreszeit kommen.
Donnerstag, 21. September 2017
Mietrecht: Berechnung der Wohnungsgröße
Nicht die gesamte Grundfläche zählt zur Wohnfläche
Die Höhe der Miete richtet sich meistens nach der Wohnfläche.
Zur Wohnfläche zählen alle Zimmer, Küche, Bad und Flur. Keller und sonstige Abstellräume zählen nicht dazu. Weicht die Angabe der Quadratmeter aber mehr als 10% von der tatsächlichen Wohnfläche ab, kann man die Miete kürzen. Gegebenenfalls muss der Mieter einen Beweis vorlegen.
Bei Dachgeschosswohnungen mit ihren Schrägen gelten andere Bestimmungen, Sie können hier gern nachlesen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Berechnung_der_Wohnungsgroesse_Mieter_koennen_bei_groesseren_Abweichungen_die_Miete_mindern.d4572.html
Die Höhe der Miete richtet sich meistens nach der Wohnfläche.
Zur Wohnfläche zählen alle Zimmer, Küche, Bad und Flur. Keller und sonstige Abstellräume zählen nicht dazu. Weicht die Angabe der Quadratmeter aber mehr als 10% von der tatsächlichen Wohnfläche ab, kann man die Miete kürzen. Gegebenenfalls muss der Mieter einen Beweis vorlegen.
Bei Dachgeschosswohnungen mit ihren Schrägen gelten andere Bestimmungen, Sie können hier gern nachlesen: https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Berechnung_der_Wohnungsgroesse_Mieter_koennen_bei_groesseren_Abweichungen_die_Miete_mindern.d4572.html
Freitag, 15. September 2017
Mietrecht: Untervermetung
Ein Vermieter darf die Genehmigung zur Untervermietung nicht widerrufen
Hat ein Verwalter mit einer Wohngemeinschaft (WG) einen Mietvertrag geschlossen und einer der namentlich erwähnten Untermieter zieht aus, darf der Eigentümer oder Verwalter nicht den Mietvertrag kündigen.. Vielmehr besteht das Recht auf eine erneute Untervermietung.
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Vermieter_darf_Genehmigung_zur_Untervermietung_nicht_einfach_widerrufen.d4561.html
Hat ein Verwalter mit einer Wohngemeinschaft (WG) einen Mietvertrag geschlossen und einer der namentlich erwähnten Untermieter zieht aus, darf der Eigentümer oder Verwalter nicht den Mietvertrag kündigen.. Vielmehr besteht das Recht auf eine erneute Untervermietung.
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsprechung/Vermieter_darf_Genehmigung_zur_Untervermietung_nicht_einfach_widerrufen.d4561.html
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