Efeu, Grünblatt, Grüne Leber und Grünlilie sind hervorragende Schadstoffkiller für unsere Raumluft. Sie stehen gern am Fenster und absorbieren Formaldehyd, Benzol und Kohlendioxid. Sie sind besser als alle anderen Zimmerpflanzen, wenn sie jung sind und in voller Blüte oder Leistungsfähigkeit stehen.
Dienstag, 20. Februar 2018
Dienstag, 13. Februar 2018
Es ist Februar
..und leider sehr kalt. Kalte Nächte und sonnige Tage sind für unsere Gartenpflanzen eine Herausforderung. Wir sollten sie am Tag in die Sonne stellen und nachts wieder geschützt unterbringen. Im Garten ist es nur noch in diesem Monat gesetzlich erlaubt, die Hecke zu schneiden.
Und man kann schon dem Unkraut zu Leibe rücken. Ebenso kann man die Frühblüher auf der Fensterbank oder in einem Gewächshaus heranziehen, damit man schon im März /April die Setzlinge geschützt nach draußen bringen kann.
Und man kann schon dem Unkraut zu Leibe rücken. Ebenso kann man die Frühblüher auf der Fensterbank oder in einem Gewächshaus heranziehen, damit man schon im März /April die Setzlinge geschützt nach draußen bringen kann.
Freitag, 2. Februar 2018
Mein Hausmeister Lachmund: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Mein Hausmeister Lachmund: Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?: Wir zitieren die Seite kostenlose Urteile.de: "Sturmschäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversich...
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Wir zitieren die Seite kostenlose Urteile.de:
"Sturmschäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn Regen durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst. Für bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig - sie kommt etwa für Möbel auf, die infolge des Sturms nass und unbrauchbar geworden sind."
Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen:
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Erst_die_Eisglaette_-_dann_der_Sturm_Was_Autofahrer_Bahnfahrgaeste_und_Hausbesitzer_beachten_sollten.d5002.html
"Sturmschäden am Haus sind in der Regel über die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Voraussetzung ist, dass der Sturm tatsächlich die Ursache des Schadens ist. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Die Gebäudeversicherung zahlt zum Beispiel bei abgedeckten Dächern, zerstörten Schornsteinen oder Schäden durch umgefallene Bäume. Sie kommt auch für Folgeschäden auf, wenn Regen durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster eindringt - aber nur für Schäden am Haus selbst. Für bewegliche Gegenstände ist die Hausratversicherung zuständig - sie kommt etwa für Möbel auf, die infolge des Sturms nass und unbrauchbar geworden sind."
Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen:
https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Erst_die_Eisglaette_-_dann_der_Sturm_Was_Autofahrer_Bahnfahrgaeste_und_Hausbesitzer_beachten_sollten.d5002.html
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