Dass es viele Irrtümer im Mietrecht gibt, ist bestimmt bekannt, hier haben Mieter und Vermieter Gesetze und Bestimmungen einzuhalten, aber das es auch um Gerüchte und hartnäckige Behauptungen geht, kann man hier nachlesen:
http://www.zuhause.de/mietrecht-die-groessten-irrtuemer-und-mythen/id_46992230/index
Montag, 19. Dezember 2016
Mittwoch, 14. Dezember 2016
Thema:12: Madonnen-Figur im Treppenhaus
Madonna darf im Flur bleiben
Die Rechtsstreitigkeiten rund um das Treppenhaus nehmen mitunter kuriose Züge an. So musste das Amtsgericht Münster darüber entscheiden, ob eine im Hausflur aufgestellte Madonnen-Figur einen protestantischen Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen. Das Gericht entschied zu Gunsten des Madonnen-Besitzers, da durch die Madonna weder die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt würde, noch die Figur zu einem "besonderen Schock" führe.
Quelle: http://www.zuhause.de/treppenhaus-rechte-und-pflichten-im-hausflur/id_52955856/index
Montag, 12. Dezember 2016
Thema Nr.: 11 Rauchmelder im Treppenhaus
Eine allgemeine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Treppenhäusern oder Kellerräumen gibt es nicht.
Es gilt als allgemein problematisch in Treppenhäusern, Kellern und Speichern Rauchwarnmelder anzubringen. Sei es wegen der "Spaßvögel", die mal gern einen Rauchmelder in Gang setzen oder es sind die Bewohner selbst, die im Warnfall ins Treppenhaus laufen, was aber im wirklichen Brandfall unterlassen werden soll. Da die Brandschutztüren (Wohneingangstüren) den Rauch abhalten und man im Brandfall in der Wohnung am Fenster ausharren soll.
Es gilt als allgemein problematisch in Treppenhäusern, Kellern und Speichern Rauchwarnmelder anzubringen. Sei es wegen der "Spaßvögel", die mal gern einen Rauchmelder in Gang setzen oder es sind die Bewohner selbst, die im Warnfall ins Treppenhaus laufen, was aber im wirklichen Brandfall unterlassen werden soll. Da die Brandschutztüren (Wohneingangstüren) den Rauch abhalten und man im Brandfall in der Wohnung am Fenster ausharren soll.
Donnerstag, 8. Dezember 2016
Thema Nr.:10 Essensdüfte = Mietminderung?
Ohje, beim Nachbarn gibt es wieder Fisch oder Kohl, oder er hat es mit dem Knoblauch leicht übertrieben.. Sind das alles Gründe, um die Miete mindern zu können?
"Nein" sagt der Haus- und Grund aus Düsseldorf und Umgebung. "Essensdüfte berechtigen in der Regel nicht zur Mietkürzung".
"Nein" sagt der Haus- und Grund aus Düsseldorf und Umgebung. "Essensdüfte berechtigen in der Regel nicht zur Mietkürzung".
Montag, 5. Dezember 2016
Thema Nr.: 9: Darf man im Treppenhaus rauchen?
Grundsätzlich: nein. Auch Uringestank müssen die Bewohner nicht hinnehmen. Doch bevor es zu einer Kürzung der Miete aus diesen Gründen kommt, muss der Bewohner auf den Missstand hinweisen und dem Vermieter Zeit zum Handeln geben. Soll heißen, der Vermieter muss den verursachenden Mieter auf das Rauchverbot aufmerksam machen.
Abonnieren
Posts (Atom)